PrivatBank aus Lettland ist neu auf dem deutschen Online-Banken Markt

PrivatBank

Die PrivatBank ist neu auf dem deutschen Markt für Direkt-Banken. Das lettische Kreditinstitut wurde 1992 gegründet und gehört mittlerweile zu den bekanntesten Universalbanken Lettlands. Die AS PrivatBank ist auch international tätig und unterhält Filialen in Italien und Portugal.

Für das Deutschlandgeschäft ist die PrivatBank AS bei der BaFin angemeldet, die Tätigkeiten werde von einer der führenden internationalen Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, der KPMG, begleitet. Beim Thema Kundenservice braucht sich die PrivatBank nicht vor inländischen Direktbanken zu verstecken: Deutsche Kunden erreichen den freundlichen deutschsprachigen Kundenservice über eine kostenfreie Hotline, per Online-Chat und per Email.


Die PrivatBank bietet ein jetzt nur noch ein günstiges Festgeldkonto mit bis zu 1,50 % p.a. je nach Laufzeit (Stand 24.11.2015) an (siehe [post id=18]Festgeld Vergleich[/post]).

Die PrivatBank hat keinen Sitz in Deutschland. Es gilt das lettische Einlagensicherungsgesetz, bei dem € 100.000,00 abgesichert sind.

Besonderheiten der PrivatBank:

Zinserträge werden in Lettland direkt mit 10% besteuert. Dies bewirkt  beim Festgeld eine Reduzierung der Rendite um 0,15 Prozentpunkte. Es gibt aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches deutschen Anlegern die Möglichkeit gibt, die lettische Quellensteuer zurückzuholen.

PrivatBank Kunden können ihre Zinserträge und geleisteten Steuern in der Anlage KAP und AUS ihrer Steuererklärung geltend machen. Dieses Verfahren gilt idR für alle ausländischen Kapitalerträge, wie z.B aus Wertpapieren, die nicht in Deutschland verwahrt werden.

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Fazit für die PrivatBank

Selbst bei Abzug der lettischen Zinsertragssteuer von 10% erhält man immer noch eine wesentlich höhere Rendite als bei anderen Banken (Beispiel bei Nichtveranlagung oder Freibetrag nicht ausgeschöpft : Festgeld 1,50% p.a. ./. 10% = 1,35% p.a.). Ist der Freibetrag von Euro 802 oder Euro 1604 bei Verheirateten ausgeschöpft, d.h. der Steuerpflichtige muss Kapitalertragssteuer zahlen, kann die lettische Quellensteuer bei der Steuererklärung in Deutschland geltend gemacht werden.