Einlagensicherung

Einlagensicherung

Mit Einlagensicherung bezeichnet man die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen der Geldinstitute  zum Schutz der Einlagen der Kunden bei Insolvenz.

In der EU sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien  vorgeschrieben. Diese sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt.


Seit Dezember 2010 sind 100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person geschützt (bei Gemeinschaftskonten also 100 % von 2x 100.000 €) und zusätzlich 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von 20.000 €.

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind das die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen.

In Deutschland betreiben auch Banken Geschäfte, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Das sind die Banken, die Ihren Hauptsitz im Ausland haben und in Deutschland keine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur Filialen betreiben. Diese Banken unterliegen aber den Einlagensicherungsgesetzen ihrer Länder .  Jede Bank, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Sitz hat, unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung.

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Handelt es sich bei der Bank um eine Filiale einer Bank aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, leistet der Einlagensicherungsfonds nur dann Entschädigung, wenn die Kundenforderung nicht über die Einlagensicherung im Heimatland der Bank abgesichert ist.