Azubis und Studenten

Finanztipps für Auszubildende und Studenten

Bei Beginn der Ausbildung kommen viele Neuerungen auf einen Azubi oder Studenten zu. Als Schüler hatte man vielleicht ein Sparkonto aber das ist jetzt nicht mehr ausreichend. Ein Girokonto ist schon ein „Muss“  für Azubis und Studenten. Vor allem sollte man sich auch Gedanken über sinnvolle und überflüssige Versicherungen machen. Versicherungen decken bestimmte Risiken wie z.B. Unfälle, Krankheit, oder Schäden ab.

Banken

Girokonten

Als erstes benötigen Azubis als auch Studenten ein Girokonto, dass möglichst gebührenfrei sein sollte. Viele Banken, vor allem Direkt-Banken, bieten Azubis und Studenten gebührenfreie Girokonten an. Die Banken spekulieren darauf, dass die Konten nicht gleich gekündigt werden, sobald die Ausbildung beendet ist. Vor allem bei Studenten rechnen die Institute damit, dass später hohe Gehälter auf den Girokonten eingehen werden.

Es genügt natürlich nicht, dass die Bank die Kontoführung kostenfrei anbietet. Auch das Abheben von Bargeld am Automaten sowie das Benutzen der EC-Karte und Kreditkarte sollten nichts kosten. Auch muss man bei Direkt-Banken darauf achten, dass genügend Bargeldautomaten zur Verfügung stehen.

Dispo-Kredite

Als Volljähriger kann man auch Schulden machen, da man dann voll geschäftsfähig ist. Zunächst kommt da ein Dispo-Kredit in Frage. Dispo-Kredit bedeutet, dass die Bank dem Kunden erlaubt, das Konto zu überziehen oder, mit anderen Worten, mehr Geld abzuheben als Guthaben auf dem Konto ist.

Dafür verlangen die Banken Zinsen, die sogenannten Dispo-Zinsen. Diese sind meist wesentlich höher als die Zinssätze für Ratenkredite. Beim Vergleich der verschiedenen Anbieter für Girokonten sollte man unbedingt auch den Dispo-Zinssatz als wesentliches Bewertungskriterium heranziehen.

Auch bieten manche Banken Neukunden ein Startguthaben von bis zu 100 Euro an. Das hört sich natürlich verlockend an und man kann dieses Geschenk auch ruhig annehmen.

Doch weit wichtiger sind Kriterien wie

  • Gebührenfreiheit
  • kostenlos
  • niedriger Dispo-Zinssatz
  • Guthabenzinsen
  • kostenlose Girokarte
  • kostenlose Kreditkarte
  • genügend Bargeldautomaten.

Girokontovergleich für Studenten und Azubis

Mit dem folgenden Vergleichsrechner lassen sich die verschiedenen Anbieter von Girokonten vergleichen:

 

Versicherungen

Auszubildende

Altersvorsorge

Die Rentenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber führt einen bestimmten Prozentsatz der Brutto-Azubi-Vergütung an den Rentenversicherungsträger ab. Die Hälfte davon wird von der Brutto-Azubi-Vergütung einbehalten, die andere Hälfte muss der Arbeitgeber zahlen.

Eine zusätzliche Altersvorsorge ist durchaus eine sinnvolle Versicherung. Die gesetzliche Rente fällt deutlich geringer aus als das Einkommen während der Berufszeit. Im Rentenalter hat man also weniger Geld zur Verfügung. Das kann man durch eine Altersvorsorge ausgleichen.

Empfehlenswert sind:

  • Riester-Rente (der Staat zahlt 154 Euro Riester-Zulage pro Jahr)
  • vermögenswirksame Leistungen (der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmersparzulage)
  • Bausparen (der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmersparzulage und der Staat zahlt Wohnungsbauprämie)
  • betriebliche Altersversorgung (der Arbeitgeber schließt ein Versicherung ab; Vorteile bei Steuer und Sozialversicherung)

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland ebenfalls eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber führt einen bestimmten Prozentsatz der Brutto-Azubi-Vergütung an die gesetzliche Krankenkasse ab. Die Hälfte davon wird von der Brutto-Azubi-Vergütung einbehalten, die andere Hälfte muss der Arbeitgeber zahlen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt aber nicht alle Kosten, die bei Krankheit entstehen. Deshalb ist eine private Krankenzusatzversicherung z.B. für teure Zahnbehandlungen, Brillen, Operationen oder Auslandsreisen empfehlenswert.

Pflegeversicherung

Auch die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und es verhält sich damit ähnlich wie mit der Krankenversicherung. Allerdings kostet ein Pflegefall mehr als die Pflegepflichtversicherung abdeckt. Hier sollte man sich beraten lassen.

Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit

Wird man aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig, wird eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt.  Da die gesetzliche Rente nicht so hoch ausfällt, sollte man privat vorsorgen.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine notwendige Versicherung. Diese deckt Schäden ab, die man bei anderen Personen oder Sachen verursacht. Solche Schäden können leicht hundertausende Euro ausmachen. Anfangs ist man bei den Eltern mitversichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist 25 Jahre) benötigt jeder eine eigene Haftpflichtversicherung.

Kraftfahrzeug-Versicherung

Eine KFZ-Versicherung ist natürlich Pflicht bei einem Auto oder Zweirad. Eine normale Haftpflichtversicherung kommt nicht für die Schäden auf, die man anderen durch die Führung eines Kraftfahrtzeuges zufügt. Dafür wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Teil- und Vollkaskoversicherung möglich.

Unfallversicherung

Bei Arbeitsunfällen zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlt allein der Arbeitgeber. Dennoch sollte man sich vor allem Gedanken um eine private Unfallversicherung machen, die auch andere Unfälle absichert.

Besonderheiten für Studenten

Krankenversicherung

Bis zum 25 Lebensjahr ist man bei den Eltern kostenfrei mitversichert (Familienversicherung) sofern die Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Allerdings darf das monatliche Gesamteinkommen nicht über 405 Euro (Minijob: 450 Euro) liegen. Nach dem 25. Lebensjahr wird man versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Krankenzusatzversicherung

Wie für Auszubildende gilt, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt, die bei Krankheit entstehen. Deshalb ist eine private Krankenzusatzversicherung z.B. für teure Zahnbehandlungen, Brillen, Operationen oder Auslandsreisen sinnvoll.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die Verbraucherzentralen empfehlen Studenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung da Studenten und junge Arbeitnehmer in der Regel keine Erwerbsminderungsrente vom Gesetzgeber erhalten.

Unfallversicherung

Studenten sind über ihre Hochschule gegen Unfälle versichert. Diese greift aber nur bei Unfällen auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zur Hochschule. Da allerdings die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen. Diese deckt zum Beispiel die Kosten für die Rehabilitation nach einem Unfall oder übernimmt Verdienstausfälle, wenn man nach einer Verletzung nicht mehr arbeiten kann.

Haftpflichtversicherung

Volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden, sind in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist 25 Jahre) benötigt jeder eine eigene Haftpflichtversicherung.